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Ein Testament zu verfassen, macht Sinn

Zwar gibt es die gesetzliche Erbfolge, doch wer andere Vorstellungen über die Verteilung seines Erbes hat, dem sei das Niederschreiben eines Testaments empfohlen. Und dies nicht erst im hohen Alter. Krankheit oder Unfall können schnell dazu führen, dass man die eigenen Wünsche nicht mehr artikulieren kann.

Ein Testament schreiben darf jeder, der volljährig und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist. Es muss vom ersten bis zum letzten Zeichen eigenhändig und handschriftlich verfasst sein und eindeutige Angaben zu Namen, Ort und Datum aufweisen.

Für die rechtlich einwandfreie Erstellung eines Testaments ist es ratsam, einen Notar einzuschalten. Insbesondere, wenn die Vermögensverhältnisse komplexer sind oder gar eine unternehmerische Tätigkeit beachtet werden muss. Die Änderung oder das Widerrufen eines Testaments ist jederzeit möglich. Empfehlenswert ist es, den Angehörigen sowohl Existenz als auch Aufbewahrungsort des Dokuments anzugeben.