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Erste Informationen zum Erbrecht

Dass den Familienmitgliedern ein Pflichtteil zusteht, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bzw. die gesetzliche Erbfolge. Liegt kein rechtsgültiges Testament vor, so tritt sie automatisch in Kraft.

Die Verteilung gliedert sich nach

  • Erben erster Ordnung: Ehepartner, eheliche und nicht eheliche Kinder, Enkel und Urenkel,
  • Erben zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten, und
  • Erben dritter Ordnung: Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen.

Stiefkinder und Pflegekinder gehören nicht zu den gesetzlichen Erben. Man sollte sich frühzeitig über die gesetzlichen Steuerfreibeträge informieren. Für eine juristisch einwandfreie Ausführung empfehlen wir, einen Notar oder Anwalt zurate zu ziehen.

Erbrecht